Satzung

Auszüge aus der Satzung der Gruppe Lübeck – Fassung vom 21.07.2021

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen Deutscher Teckelklub 1888 e.V., Gruppe Lübeck. (…) Sitz und Erfüllungsort ist Lübeck. (…)
  2. Der Verein ist ein Kleintierzuchtverein (Rassehundezuchtverein). (…)

 §2 Vereinszweck

  1. Der Verein fördert ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. (...) Er fördert alle Bestrebungen, Teckel mit einem formvollendeten Körper zu züchten, sein urpsprüngliches Wesen zu erhalten, seine jagdlichen Anlagen zu bewahren und zu fördern im Sinne der Wadgerechtigkeit und des Tierschutzes gegenüber unseren Wildarten.
  2. Der Verein wahrt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder und fördert die Zusammenarbeit mit den Nachbargruppen des DTK. (…)

 §3 Mittel zum Vereinszweck

  1. Veranstaltungen von Zuchtschauen und Gebrauchsprüfungen.
  2. Förderung der vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten des Teckels bei der Jagdausübung, in der Familie und bei der Freizeitgestaltung.
  3. Verpflichtung seiner Mitglieder zur Zucht mit gesunden Hunden, zur Abgabe von gesunden Welpen, zur art- und tierschutzgerechten Hundehaltung, wobei dem natürlichen Bewegungsdrang des Teckels Raum zu geben ist.
  4. Förderung des Richternachwuchses. Aus- und Fortbildung der Teckelzüchter und -führer.  (…)

 §5 Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft in der Gruppe beinhaltet gleichzeitig die Mitgliedschaft im zuständigen Landesverband und im DTK. (…)

 

§6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder haben das Recht, die Einrichtungen und Veranstaltungen nach den Richtlinien der Gruppe des zuständigen Landesverbandes und des DTK zu nutzen und Rat, Auskunft und Beistand in Fragen der Teckelzucht, -haltung und -führung zu erhalten. (…)

 §12 Mitgliedsbeitrag, Aufnahmegebühr und Meldegeld

  1. Die Gruppe erhebt eine einmalige Aufnahmegebühr gemäß der Satzung des DTK.
  2. Der von der Gruppe zu erhebende Jahresbeitrag setzt sich zusammen aus
    2.1 dem DTK-Beitrag, geregelt in der DTK-Satzung
    2.2 dem Landesverbandsbeitrag, geregelt in der Satzung des Landesverbandes
    2.3 dem Gruppenbeitrag, dessen Höhe die Gruppe festsetzt, Beitragsfälligkeit und Modalität regelt die DTK-Satzung. (…)

 §13 Organe

 

Organe der Gruppe sind:

  1. der Vorstand
  2. der Gesamtvorstand
  3. die Mitgliederversammlung

Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie sind, jeder für sich, berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Im Innenverhältnis ist der 2. Vorsitzende nur dann vertretungsberechtigt, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist.

 

§19 Schlussbestimmungen

  1.  Soweit diese Satzung keine speziellen Bestimmungen enthält, gilt die Satzung des DTK entsprechend.
  2. Die genehmigte Satzung der Gruppe Lübeck im Landesverband Nord e.V. sowie genehmigte Satzungsänderungen sind beim DTK zu hinterlegen.
Download
Die vollständige Satzung der Gruppe Lübeck – in der Fassung vom 22.07.2021 – können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.
210722_Satzung_DTK_Luebeck.pdf
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Deutscher Teckelklub 1888 e.V.,

Gruppe Lübeck

Bövelstredder 4

23684 Scharbeutz

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