Unsere heutige Umwelt fordert den sozialverträglichen, wesensstarken und doch leichtführigen Begleithund.
Wir verlangen von ihm neben dem Gehorsam auch Sicherheit im Straßenverkehr und Gelassenheit gegenüber Artgenossen und Menschen.
Im DTK wird außerdem neben der normalen Begleithundeprüfung (BHP) auch die erschwerte Begleithundeprüfung (BHPS) angeboten. Unsere Ortsgruppe Lübeck bietet regelmäßig Begleithundekurse und anschließende Prüfungen an. Sprechen Sie hierzu unsere Obfrau für das Begleithundewesen, Judith Finnern, an.
Im folgenden erfahren Sie mehr über die Inhalte der einzelnen Prüfungen.
Hier alle Inhalte auch als Download abrufbar:
Der Hund folgt seinem Hundeführer an der vorher bezeichneten Seite, angeleint, ohne an der Leine zu ziehen.
Dabei müssen Hindernisse gewandt überwunden werden.
Die Führigkeit lässt sich prüfen, indem der Hundeführer mit dem nicht zu kurz angeleinten Hund Bäume oder Pfosten umgeht. Anschließend geht er ca. 30 m frei bei Fuß. Dann geht er angeleint kreuz und quer durch eine Menschenansammlung (mindestens sechs Personen, einige davon mit Hund). Danach bleibt der Hund am Fuß des Hundeführers stehen oder sitzen.
Der Hundeführer schnallt den Hund auf Anweisung ab und lässt ihn einige Zeit frei laufen (Entfernung ca. 30 - 50 m). Trennt sich der Hund nicht vom Führer, geht dieser auf Anweisung des Richters mit dem freilaufenden Hund zu einem markierten Punkt in ca. 50 m Entfernung. Der Hund bleibt sitzen und der Hundeführer kommt zum Ausgangspunkt zurück. Das Hereinkommen des Hundes kann mit und ohne Halt gezeigt werden. Ohne Halt: Auf Hör- oder Sichtzeichen hat der Hund zügig zu seinem Führer zu kommen und sich von diesem Nicht mehr zu entfernen.
Mit Halt: Der hereinkommende Hund soll ca. 20 m vor seinem Hundeführer auf Hör- oder Sichtzeichen Halt machen und wird dort abgeholt.
Die Hunde sind an einer freien Stelle mit genügend Überblick in Gruppen bis zu vier Hunden zu prüfen. Die Hunde werden im Abstand von ca. 10 m, nebeneinander frei oder angeleint abgelegt. Sie können auf einer persönlichen Unterlage Platz nehmen.
Die Hundeführer entfernen sich gemeinsam ca. 50 m. Eine Sichtverbindung darf bestehen. Die Hunde dürfen den Kopf hochheben oder sich setzen, jedoch den Platz nicht weiter als maximal einen Meter verlassen. Geben sie anhaltend Laut, winseln sie ständig, verlassen sie den Platz oder ziehen sie an der Leine, so sind sie von der weiteren Prüfung auszuschließen.
Während der Ablegezeit geht der Prüfungsleiter oder ein Helfer mit einem angeleinten, nicht an der Prüfung teilnehmenden Hund in einer Entfernung von ca. fünf Metern an den abgelegten Hunden vorbei.
Die Ablegedauer beträgt 5 Minuten, um dem Richter genügend Zeit zu geben, jeden einzelnen Hund genau zu beobachten.
Zur Prüfung des Verhaltens bei Geräuschen bewegt sich der Hund frei von der Leine, mindestens 10 m vom Hundeführer entfernt, im Gelände. Der Prüfungsleiter oder ein Helfer schlägt kräftig mit einem Metallhammer (Abstand zum Teckel ca. 10 m) gegen ein hängendes Stahlrohr ( 90 mm x 4 mm x 300 mm). Hunde, die Angstreaktionen zeigen, sind nach 30 Minuten nochmals zu prüfen. Reißen sie auf den Lärm hin aus oder suchen sie sich zu verkriechen, haben sie die BHP 1 nicht bestanden.
Zur Prüfung des Verhaltens gegenüber Menschen legt der Hundeführer seinen Hund frei bei Fuß ab und verharrt mit ihm zusammen an einem Punkt. Mindestens 6 Menschen bewegen sich sternförmig bis unmittelbar auf Hundeführer und Hund zu. Sie gehen langsam und ohne Drohgebärden. Sie entfernen sich wieder und gehen zum zweiten Mal schnell, energisch und unter Händeklatschen auf den Hundeführer und seinen Hund zu. Der Hund soll sich Menschen gegenüber ruhig und gelassen zeigen. Der Hund darf den Kreis verlassen ohne Fluchtreaktionen zu zeigen.
Zur Prüfung des Verhaltens im Straßenverkehr geht der Hundeführer mit seinem Hund an lose hängender Leine auf dem Gehweg einer normal befahrenen Straße. Ein Radfahrer überholt in geringem Abstand mit Klingelzeichen den Hundeführer und seinen Hund. Ein Fußgänger kommt dem Hundeführer entgegen und spannt in Höhe des Hundes einen Regenschirm auf. Er fragt den Hundeführer etwas anhand einer mitgeführten Zeitung.
Auf Anweisung des Prüfungsleiters überquert der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund die Straße. Vor dem Überqueren muss der Hund deutlich anhalten oder sich setzen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite geht der Hundeführer mit dem Hund wieder zurück und überquert die Straße zum zweiten Mal. Der öffentliche Verkehr darf nicht behindert werden. Den Fußgängern und dem Fahrverkehr gegenüber soll sich der Hund gelassen und ruhig verhalten, er soll seinem Hundeführer aufmerksam und willig folgen.
Unsere Hunde haben von Natur aus einen ausgeprägten Spur- und Finderwillen. Es gehört daher zu ihren bevorzugten und besonders beliebten Arbeitsaufgaben Spuren und Fährten auszuarbeiten. Besonders bereitwillig und freudig suchen sie ihren Führer oder ihre Führerin.
Zur Prüfung der Führersuche geht der Hundeführer zusammen mit einem Helfer im offenen Gelände oder in einem Altholzbestand ca. 300 m mit zwei rechtwinkligen Haken. Beide haben sich ruhig zu verhalten. Der zu prüfende Hund wird von einem Helfer gehalten und darf die sich entfernenden Personen nicht beobachten.
Unmittelbar danach wird der zu prüfende Hund vom Richter am Spurbeginn angesetzt. Der Hund hat die Fährte frei und zügig auszuarbeiten und muss seinen Führer finden.
Der Richter darf den Hund höchstens dreimal am Spurbeginn neu ansetzen.
Jeder zu prüfende Hund hat eine frische Spur zu arbeiten. Der Abstand zwischen den einzelnen Spuren sollte mindestens 100 m betragen.
Der Hund muss auch einmal vor einem Gebäude, in das er nicht hinein darf, warten. Dazu ist er vor dem Gebäude in der Nähe des Eingangs anzuleinen. Der Hundeführer begibt sich in das Gebäude außer Sicht des Hundes. Der Hund hat fünf Minuten unter Ablenkung durch Helfer ruhig auf seinem Platz zu warten.
Folgende Ablenkungen sind zu prüfen:
1. Jogger
2. Radfahrer
3. Mensch mit Hund
Zeigt er aggressives Verhalten, gibt er Laut, winselt ständig oder zerrt an der Leine, so hat er die BHP 2 nicht bestanden.
Der überwiegende Teil unserer Hunde zeigt eine ausgeprägte Freude am und im Wasser. Dies ist ein zusätzlicher Hinweis auf die Wesensfestigkeit des Hundes.
Zur Prüfung der Wasserfreude wird ein beliebiger, schwimmfähiger Gegenstand vom Hundeführer mindestens 6 – 8 m weit in tiefes, stehendes Wasser geworfen.
Der Hund soll freiwillig den Gegenstand bis zum Ufer holen. Die einmalige Wiederholung und Zuspruch durch den Führer sind gestattet. Verläuft auch der zweite Versuch negativ, ist die Wasserfreude nicht bestanden.
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Der Hundeführer (HF) fährt mit seinem Auto vor, steigt aus und entfernt sich ca. 10 Schritte, die Autotür bleibt geöffnet. Sichtverbindung zum Hund darf bestehen. Der Hund bleibt im Auto und muss 3 Minuten bei offener Tür (Klappe) warten. Der Hund muss die Möglichkeit haben, das Auto selbständig verlassen zu können. Ein Helfer mit einem Hund geht in einer Entfernung von ca. 5 m am Auto vorbei. Der Hund soll sich ruhig verhalten.
Der HF geht mit seinem Hund frei bei Fuß durch eine Menschengruppe (nicht Spalier) von wenigstens sieben Personen, davon einige mit Hund. Die Personen werden links und rechts umgangen (etwa in Form einer Acht). Der HF muss neben einem zweiten HF mit Hund anhalten. Der HF geht mit seinem Hund weiter und lässt diesen dann in der Gruppe Sitz oder Platz machen. Der HF geht dann ohne Hund aus der Gruppe heraus, umgeht diese und holt den Hund wieder ab.
Es werden zwei Hunde gemeinsam geprüft. Ein Hund wird frei in Sitz oder Platz gebracht, der HF steht ca. 20 Schritte vom Hund entfernt mit dem Rücken zum Hund. Der zweite HF begibt sich mit Hund ca. 20 Schritte vom wartenden Hund entfernt in Grundstellung.
Auf Anweisung des Richters geht der HF mit seinem frei bei Fuß gehendem Hund 10 Schritte geradeaus und lässt ihn ohne anzuhalten aus der Bewegung Sitz oder Platz machen.
Der HF entfernt sich weitere 20 Schritte und dreht sich nun zu dem wartenden Hund um. Nach Aufforderung des Richters geht der HF zurück zu seinem Hund und holt diesen ab. Dann erfolgt der Wechsel.
Der HF begibt sich mit seinem Hund in die Grundstellung. Auf Kommando schickt er seinen Hund voraus. In einer Entfernung von mindestens 30 Schritten bringt der HF auf Kommando den Hund zum Halt, dabei kann er stehen, sitzen oder Platz machen. Auf Weisung des Richters wird der Hund abgeholt.
Auf einer Strecke von 300 m mit zwei möglichst rechtwinkeligen Haken soll der Hund an einer Suchenleine auf einer von einem Helfer getretenen Spur drei Holzscheiben, max. 10 – 12 cm Durchmesser, verweisen oder aufnehmen. Der Helfer muss die Holzscheiben vor dem Legen der Spur mindestens 30 Minuten am Körper getragen haben.Der Helfer tritt die Spur wie vorgegeben und legt in etwa auf der Hälfte der Schenkel je einen Verweiserpunkt ab. Am Ende der Spur erwartet der Spurenleger das Gespann in der Deckung.
Mit der Suche wird begonnen, wenn der Spurenleger sich mit dem Prüfungsleiter/Helfer verständigt hat. Das Anlegen der Spur darf Hund und Hundeführer nicht einsehen.
Danach kann die Suche durch den Hund sofort begonnen werden. Der Richter mit dem spurkundigen Prüfungsleiter oder Helfer folgen dem HF im angemessenen Abstand.
Kommt der Hund mehr als 30 m ab, ist er abzurufen. Auf der Spur darf der Hund 1 x abkommen. Die Spurarbeit muss nach 20 Minuten beendet sein. Um die Prüfung zu bestehen, müssen zusätzlich mindestens zwei Verweiserpunkte mitgebracht werden.Jeder zu prüfende Hund hat eine frische Spur zu arbeiten. Der Abstand zwischen den einzelnen Spuren sollte mindestens 100 m betragen.
Ein beliebiger Bringgegenstand wird von einem Helfer im Feld oder im Wald 200 m weit an einer kurzen Leine nachgezogen. Die Schleppspur hat zwei rechtwinkelige Haken und am Ende wird der Bringgegenstand abgelegt.
Der Helfer geht in der Nähe des Apportels in Deckung. Danach wird der Teckel am Spurbeginn angesetzt und hat die Spur selbständig auszuarbeiten und soll den Bringgegenstand freudig zum HF zurückbringen. Er darf höchstens drei Mal angesetzt werden. Ein sauberes Ausgeben wird nicht verlangt.
Jeder zu prüfende Hund hat eine frische Spur zu arbeiten. Der Abstand zwischen den einzelnen Spuren sollte mindestens 50 m betragen.
Quelle: Deutscher Teckelklub 1888 e.V. www.dtk188.de